WEG Reform 2020, hier ein paar Auszüge in Kürze:

  • die Einladungsfrist beträgt jetzt 3 Wochen
  • die Präsenzversammlung bleibt, durch Beschluss der WEG kann zukünftig Online-Teilnahme gestattet werden
  • jede Versammlung ist beschlussfähig
  • Umlaufbeschluss kann jetzt in Textform erfolgen
  • im Rahme der Jahresabrechnung wird nur über Anpassung der Vorschüsse beschlossen
  • Möglichkeit der Beschlussfassung einer abweichenden Kostenverteilung
  • Vermögensbericht
  • über bauliche Veränderungen kann jetzt mit einfachem Mehrheitsbeschluss entschieden werden
  • Anzahl der Beiratsmitglieder frei wählbar
  • Verwalter kann künftig jederzeit abberufen werden
  • Verwalter ist gesetzlicher Vertreter der Eigentümergemeinschaft
  • nach Ablauf Übergangsfrist entspricht nur noch die Bestellung eines zertifizierten Verwalters ordnungsgemässer Verwaltung
  • unser Wunsch: Versammlung im Freien mit Abstand und Sonnenschein: bleiben Sie gesund!

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