WEG Reform 2020, hier ein paar Auszüge in Kürze:
- die Einladungsfrist beträgt jetzt 3 Wochen
- die Präsenzversammlung bleibt, durch Beschluss der WEG kann zukünftig Online-Teilnahme gestattet werden
- jede Versammlung ist beschlussfähig
- Umlaufbeschluss kann jetzt in Textform erfolgen
- im Rahme der Jahresabrechnung wird nur über Anpassung der Vorschüsse beschlossen
- Möglichkeit der Beschlussfassung einer abweichenden Kostenverteilung
- Vermögensbericht
- über bauliche Veränderungen kann jetzt mit einfachem Mehrheitsbeschluss entschieden werden
- Anzahl der Beiratsmitglieder frei wählbar
- Verwalter kann künftig jederzeit abberufen werden
- Verwalter ist gesetzlicher Vertreter der Eigentümergemeinschaft
- nach Ablauf Übergangsfrist entspricht nur noch die Bestellung eines zertifizierten Verwalters ordnungsgemässer Verwaltung
- unser Wunsch: Versammlung im Freien mit Abstand und Sonnenschein: bleiben Sie gesund!
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